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BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der erfinderischen Tätigkeit eines erteilten Patents
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
GRUR 2009, 382, Rn. 25, 26, 28 - Olanzapin).Somit kann er der D4 keinen Druckerzeuger im Zufuhrkanal zur Aufrechterhaltung eines konstanten Prozessdrucks am Abfuhrkanal als selbstverständliche oder unerlässliche und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedürfenden Lehre entnehmen (vgl. BGH, GRUR 2009, 382, Rn. 25, 26, 28 - Olanzapin).
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
Vielmehr ist es erforderlich, dass der Stand der Technik dem Fachmann Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür vermittelt, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 743 - Airbag-Auslösesteuerung). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
Airbag-Auslösesteuerung
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
Vielmehr ist es erforderlich, dass der Stand der Technik dem Fachmann Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür vermittelt, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 743 - Airbag-Auslösesteuerung).
- BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
Der Fachmann zieht die D1 entgegen der Ansicht der Beklagten durchaus zur Lösung der streitpatentgemäßen Aufgabe in Betracht, da er sich auch auf technischen Nachbargebieten umschaut, auf denen sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (vgl. BGH, X ZB 25/87, Beschluss vom 4. Oktober 1988, 1. Ls und Rn. 11 - Gurtumlenkung). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
Zum Verständnis des Sinngehalts und der Bedeutung der räumlichen Anordnung des Verdrängerkolbens wird der Fachmann zu ermitteln suchen, was mit dem streitigen Merkmal im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (vgl. GRUR 1999, 909 Ls. 1 und 2 sowie Rn. 50 - Spannschraube). - BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05
Bauschalungsstütze
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
Unter der Zweckangabe "zum Filtrieren eines verflüssigten Kunststoffes" im Merkmal 1.1 des Patentanspruchs 1 versteht der Fachmann eine konstruktive Beschränkung der streitpatentgemäßen Vorrichtung, da Zweckangaben in einem Sachanspruch regelmäßig die Aufgabe haben, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahingehend zu definieren, dass er nicht nur die im Patentanspruch genannten räumlich-körperlichen Merkmale erfüllt, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 837, Ls. - Bauschalungsstütze). - BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …
Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14
Durch die Erklärung der Klägerin, dass sie die Klage nurmehr gegen die "jetzige Beklagte" richte, ist die inzwischen im Register als Patentinhaberin eingetragene N... & Co KG nach den Grundsätzen des Parteiwechsels auf Beklagtenseite im Wege der (subjektiven) Klageänderung nach § 263 ZPO als Beteiligte in das Verfahren eingetreten (vgl. BGH NJW 2006, 1351, Rn. 24;… Zöller, Zivilprozessordnung, 29. Aufl., § 263, Rn. 3, 9;… Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 10. Aufl., § 81, Rn. 7 ).